Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
623.113 CH-SZ

§ 4 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

Externe Evaluation

1 Die externe Evaluation beinhaltet die Beurteilung des schulinternen Qualitäts-

konzepts durch eine akkreditierte externe Fachstelle.

2 Der Erziehungsrat kann Evaluationsschwerpunkte festlegen.

3 Die externe Evaluation findet periodisch statt. Der Erziehungsrat bestimmt den

Zeitpunkt und beauftragt die Fachstelle.

← § 3 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009 6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen § 5 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →