623.113
CH-SZ
§ 1 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
§ 1 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009
Schulinternes Qualitätskonzept
1 Jede Mittelschule verfügt über ein Konzept zur Sicherung und Entwicklung der
Qualität, das den in § 2 aufgeführten Minimalanforderungen genügt.
2 Für die Umsetzung des Qualitätskonzepts ist die Schulleitung zuständig. Bei
der Entwicklung oder Modifizierung des Konzepts sind die Lehrpersonen sowie
die Schülerinnen und Schüler angemessen einzubeziehen.
3 Die Schulen sind befugt, im Rahmen der Qualitätssicherung und Qualitäts-
entwicklung Daten zu bearbeiten.