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623.113 CH-SZ

§ 1 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
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§ 1 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

Schulinternes Qualitätskonzept

1 Jede Mittelschule verfügt über ein Konzept zur Sicherung und Entwicklung der

Qualität, das den in § 2 aufgeführten Minimalanforderungen genügt.

2 Für die Umsetzung des Qualitätskonzepts ist die Schulleitung zuständig. Bei

der Entwicklung oder Modifizierung des Konzepts sind die Lehrpersonen sowie

die Schülerinnen und Schüler angemessen einzubeziehen.

3 Die Schulen sind befugt, im Rahmen der Qualitätssicherung und Qualitäts-

entwicklung Daten zu bearbeiten.

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