623.111
MSV
CH-SZ
§ 7 Mittelschulverordnung (MSV), vom 11. August 2009
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
§ 7 Mittelschulverordnung (MSV), vom 11. August 2009
Formen der Evaluation
1 Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Mittelschulen umfassen
interne und externe Evaluationen.
2 Die interne Evaluation wird in Form von Selbstevaluationen durch die Mittel-
schulen durchgeführt.
3 Die externe Evaluation wird in Form von Fremdevaluationen im Auftrag des
Erziehungsrats durch eine anerkannte Fachstelle durchgeführt.
4 Die Kosten für externe Evaluationen trägt der Kanton.
III. Schulgelder, Gebühren