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623.100 CH-SZ

§ 2 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Schwyz, vom 23. März 1972

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
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§ 2 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Schwyz, vom 23. März 1972

Der Kantonsrat erlässt die weiteren Vorschriften über die Mittelschulen, insbe-

sondere über

a) den Schulbetrieb, die Schultypen, die Lehrer, die Schüler und die Leitung

der kantonalen Mittelschulen sowie die Aufsicht über diese;

b) die Anerkennung privater Mittelschulen und die an sie auszurichtenden

Kantonsbeiträge.

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