622.112
CH-SZ
§ 2 Reglement über die Brückenangebote an den Berufsfachschulen, vom 27. Mai 2008
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 622 Berufsbildung und Berufsberatung
§ 2 Reglement über die Brückenangebote an den Berufsfachschulen, vom 27. Mai 2008
Angebote
1 An den kantonalen Berufsfachschulen werden folgende Brückenangebote
geführt
a) schulisches Brückenangebot mit Vollzeitunterricht;
b) kombiniertes Brückenangebot mit Teilzeitunterricht und Praktikum.
2 Weitere Brückenangebote kann der Regierungsrat bewilligen, sofern ein ent-
sprechender Bedarf besteht.