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622.112 CH-SZ

§ 2 Reglement über die Brückenangebote an den Berufsfachschulen, vom 27. Mai 2008

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 622 Berufsbildung und Berufsberatung
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§ 2 Reglement über die Brückenangebote an den Berufsfachschulen, vom 27. Mai 2008

Angebote

1 An den kantonalen Berufsfachschulen werden folgende Brückenangebote

geführt

a) schulisches Brückenangebot mit Vollzeitunterricht;

b) kombiniertes Brückenangebot mit Teilzeitunterricht und Praktikum.

2 Weitere Brückenangebote kann der Regierungsrat bewilligen, sofern ein ent-

sprechender Bedarf besteht.

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