613.211
CH-SZ
§ 5 Beurteilungsreglement für die Volksschule, vom 30. Juni 2021
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§ 5 Beurteilungsreglement für die Volksschule, vom 30. Juni 2021
Fachleistungen und Zeugnisnoten
1 Die Fachleistungen sind bilanzierende und lernzielbezogene Aussagen zu Leis-
tungen von Schülerinnen und Schüler in einer definierten Periode.
2 Die Zeugnisnoten setzen sich aus Bewertungen von unterschiedlichen Leis-
tungssituationen zusammen. Die für die Zeugnisnoten berücksichtigten Leis-
tungsbeurteilungen müssen dokumentiert und in aussagekräftiger Anzahl vorhan-
den sein.
3 Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden im Zeugnis in den vom
Erziehungsrat festgelegten Fächern mit ganzen und halben Noten bewertet. Eine
weitere Unterteilung ist unzulässig. Es gilt die folgende Notenskala
6 = sehr gut 3 = ungenügend
5 = gut 2 = schwach
4 = genügend 1 = sehr schwach