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§ 2 Beurteilungsreglement für die Volksschule, vom 30. Juni 2021

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 2 Beurteilungsreglement für die Volksschule, vom 30. Juni 2021

Grundsätze und Beurteilung

1 Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrpersonen beurteilt. Die

Beurteilung erfolgt formativ, summativ und prognostisch.

2 Grundlagen für die Beurteilung bilden alle fachlichen und überfachlichen Kom-

petenzen und die entwicklungsorientierten Zugänge gemäss Lehrplan.

3 Für die Beurteilung sind die kantonalen Formulare zu verwenden.

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