§ 10 Beurteilungsreglement für die Volksschule, vom 30. Juni 2021
§ 10 Beurteilungsreglement für die Volksschule, vom 30. Juni 2021
Sonderfälle
1 In der Kleinklasse, der Werkschule oder der Stammklasse C, werden die Zeugnis-
noten mit einem standardisierten Wortbericht ergänzt.
2 Die in der Regelklasse integrierten Schülerinnen und Schüler mit Sonderschul-
status erhalten jährlich einen standardisierten Wortbericht.
3 In begründeten Fällen kann mit Bewilligung der Abteilung Schulcontrolling statt
der Zeugnisnoten ein schriftlicher Bericht abgegeben werden. Der Schulbesuch ist
in jedem Fall im Zeugnis zu bestätigen.
Als begründete Fälle gelten namentlich
a) diagnostizierte Leistungs- und Teilleistungsschwächen;
b) aufgrund von anerkannten Diagnosen angeordnete Therapien;
c) grosse Sprachschwierigkeiten wegen Fremdsprachigkeit;
d) längere krankheitsbedingte Absenzen;
e) unfallbedingte Beeinträchtigungen.