613.141
CH-SZ
§ 9 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 9 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006
c) Separierte Sonderschulung
Die Sonderschulung in einer spezialisierten Tagesschule oder einem Schulinter-
nat gewährleistet die individuelle Bildung, Förderung und Erziehung des behin-
derten Kindes oder Jugendlichen.