Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.141 CH-SZ

§ 9 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 9 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006

c) Separierte Sonderschulung

Die Sonderschulung in einer spezialisierten Tagesschule oder einem Schulinter-

nat gewährleistet die individuelle Bildung, Förderung und Erziehung des behin-

derten Kindes oder Jugendlichen.

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