613.141
CH-SZ
§ 13 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 13 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Die Sonderschulen unterstützen und beraten die Erziehungsberechtigten in
behinderungsspezifischen Aufgabenstellungen und Fragen. Sie vereinbaren mit
ihnen die individuelle Förderung des Kindes.