Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.141 CH-SZ

§ 1 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 1 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006

Geltungsbereich

Diese Weisungen regeln die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit

besonderen heilpädagogischen oder erzieherischen Bedürfnissen, deren schuli-

schen Bedürfnisse nicht durch sonderpädagogische Massnahmen abgedeckt

werden können. Im Weiteren regelt es die kantonalen Sonderschulen.

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