613.141
CH-SZ
§ 1 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 1 Weisungen über die Sonderschulung, vom 5. Juli 2006
Geltungsbereich
Diese Weisungen regeln die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit
besonderen heilpädagogischen oder erzieherischen Bedürfnissen, deren schuli-
schen Bedürfnisse nicht durch sonderpädagogische Massnahmen abgedeckt
werden können. Im Weiteren regelt es die kantonalen Sonderschulen.