613.131
CH-SZ
§ 9 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 9 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
Aufgaben der Fachperson für Psychomotorik
Der Fachperson für Psychomotorik obliegen folgende Aufgaben
− Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen sowie mit weiteren an der Förderung
des Kindes beteiligten Personen;
− Erstellung eines Jahresberichts an die Schulleitung und die Abteilung
Schulcontrolling.
IV. Besondere Klassen