§ 6 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
§ 6 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
Aufgaben der Beteiligten
1 Der Klassenlehrperson obliegen folgende Aufgaben
− Zusammenarbeit mit der Fachperson;
− Verantwortung für die Förderplanung;
− Standortgespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Fachpersonen;
− Regelmässiges Überprüfen der Förderplanung;
− Beantragung von angepassten Lernzielen mit Notenbefreiung in Zusammen-
arbeit mit der Fachperson an die Abteilung Schulcontrolling und Information
an die Schulleitung;
− Orientierung der Erziehungsberechtigten über die längerfristigen Konsequen-
zen einer Notenbefreiung.
2 Der Fachperson für integrative Förderung obliegen folgende Aufgaben
− Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson;
− Ganzheitliche Erfassung, Unterstützung und Förderung der einzelnen Schü-
lerinnen und Schüler;
− Begleitung und Unterstützung der beteiligten Lehrpersonen, der Erziehungs-
berechtigten und weiterer Bezugspersonen;
− Erstellung der individuellen Förderplanungen in Zusammenarbeit mit der
Klassenlehrperson und weiteren Bezugs- oder Fachpersonen;
− Regelmässige Überprüfung der Ziele, sowie der Wirksamkeit der getroffenen
Massnahmen;
− Erstellung des Jahresberichts der integrativen Förderung an die Schulleitung
und die Abteilung Schulcontrolling.
III. Therapie