Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.131 CH-SZ

§ 6 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 6 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006

Aufgaben der Beteiligten

1 Der Klassenlehrperson obliegen folgende Aufgaben

− Zusammenarbeit mit der Fachperson;

− Verantwortung für die Förderplanung;

− Standortgespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Fachpersonen;

− Regelmässiges Überprüfen der Förderplanung;

− Beantragung von angepassten Lernzielen mit Notenbefreiung in Zusammen-

arbeit mit der Fachperson an die Abteilung Schulcontrolling und Information

an die Schulleitung;

− Orientierung der Erziehungsberechtigten über die längerfristigen Konsequen-

zen einer Notenbefreiung.

2 Der Fachperson für integrative Förderung obliegen folgende Aufgaben

− Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson;

− Ganzheitliche Erfassung, Unterstützung und Förderung der einzelnen Schü-

lerinnen und Schüler;

− Begleitung und Unterstützung der beteiligten Lehrpersonen, der Erziehungs-

berechtigten und weiterer Bezugspersonen;

− Erstellung der individuellen Förderplanungen in Zusammenarbeit mit der

Klassenlehrperson und weiteren Bezugs- oder Fachpersonen;

− Regelmässige Überprüfung der Ziele, sowie der Wirksamkeit der getroffenen

Massnahmen;

− Erstellung des Jahresberichts der integrativen Förderung an die Schulleitung

und die Abteilung Schulcontrolling.

III. Therapie

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