§ 4 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
§ 4 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
Formen und Massnahmen
1 Die integrative Förderung wird mit folgenden Formen umgesetzt
a) Integrative Förderung in der Regelklasse;
b) Unterricht in Lerngruppen;
c) Einzelförderung.
2 Die Umsetzung der integrativen Förderung erfolgt mit folgenden Massnahmen
a) Beratung der Lehrpersonen und der Erziehungsberechtigten durch die Fach-
person für integrative Förderung zu Fragen der Entwicklung und des Ler-
nens;
b) Anpassung der Lernziele für Schülerinnen und Schüler, falls die Vorgaben
des Lehrplans trotz individueller Förderung über längere Zeit nicht erreicht
werden können.
3 Die Fördermassnahmen werden in Zusammenarbeit zwischen der Klassenlehr-
person und der Fachperson für integrative Förderung geplant und durchgeführt.
Die Klassenlehrperson erhält für den regelmässigen Austausch ein Bespre-
chungspensum im Umfang von 0.5 Wochenlektionen aus dem Schulbetriebs-
pool.