613.131
CH-SZ
§ 2 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 2 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
Arten und Umfang
1 Die Arten und der Umfang des sonderpädagogischen Angebots werden in der
Volksschulverordnung festgelegt.
2 Das sonderpädagogische Angebot umfasst auf allen Stufen der Volksschule die
folgenden Arten
a) integrative Förderung;
b) Therapien;
c) besondere Klassen.
3 Schulträger, welche die Angebote gemäss Abs. 2 Bst. a und c oder Teile davon
nicht selber führen, stellen entsprechende Fördermöglichkeiten durch Vereinba-
rungen mit anderen Schulträgern bereit.
4 Das Therapieangebot (Abs. 2 Bst. b) ist freiwillig. Die Schulträger können das
Therapieangebot durch Vereinbarung mit anderen Schulträgern bereitstellen.
II. Integrative Förderung