613.131
CH-SZ
§ 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006
Grundsatz
1 Die Schulträger entwickeln im Rahmen der kantonalen Vorgaben ein Konzept
zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen
Bedürfnissen. Dieses beschreibt das Angebot und die Zuständigkeiten auf der
lokalen Ebene.
2 Der Schulträger legt das Konzept dem Amt für Volksschulen und Sport zur
Genehmigung vor.
3 Die Lernziele werden den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und
Schüler angepasst und in einer Förderplanung geregelt. Die Weisungen über die
Unterrichtsorganisation an der Volksschule sowie das Promotionsreglement
gelten wegleitend.