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613.131 CH-SZ

§ 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot, vom 5. Juli 2006

Grundsatz

1 Die Schulträger entwickeln im Rahmen der kantonalen Vorgaben ein Konzept

zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen

Bedürfnissen. Dieses beschreibt das Angebot und die Zuständigkeiten auf der

lokalen Ebene.

2 Der Schulträger legt das Konzept dem Amt für Volksschulen und Sport zur

Genehmigung vor.

3 Die Lernziele werden den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und

Schüler angepasst und in einer Förderplanung geregelt. Die Weisungen über die

Unterrichtsorganisation an der Volksschule sowie das Promotionsreglement

gelten wegleitend.

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