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§ 8 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

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§ 8 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

a) Unterrichtszeit

1 Im Sinne einer offenen Lektionentafel wird der Unterricht fächerübergreifend in

fünf Blöcken mit entsprechenden Fachbereichen erteilt

Block A Sprachen mit Deutsch (inkl. Schrift/Tastaturschreiben, Medien), Eng-

lisch, Französisch

Block B Mathematik (inkl. Informatik)

Block C Natur, Mensch, Gesellschaft

Block D Gestalten, Bewegung und Sport, Musik

Block E* konfessioneller Religionsunterricht

2 Die wöchentliche Unterrichtzeit für die einzelnen Klassen setzt sich gemäss

nachstehender Lektionentafel zusammen. Eine Lektion dauert 45 Minuten.

3 Für jede Klasse gilt eine verbindliche Lektionenzahl. Eine bis zwei Lektionen

stehen zur flexiblen Nutzung zur Verfügung. Diese können

a) durch die Klassenlehrperson innerhalb der vorgegebenen Zeitspannen den

einzelnen Blöcken fix zugeordnet werden oder

b) auf der Grundlage eines vom Kanton bewilligten Konzepts als klassenüber-

greifendes Zeitgefäss eingesetzt werden.

Block Fachbereiche 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl.

Deutsch

Schrift/Tastaturschreiben 5–6 6–7 6–7 6–7

Medien

A Deutsch

5–6 5–6

Schrift/Tastaturschreiben

Englisch

Französisch

Mathematik

5–7 5–7 5–7 5–7

Informatik

B

Mathematik 5–6 5–6

Natur, Mensch, Gesellschaft 4–5 5–6 5–6 5–6 4–5 4–5

C

Medien und Informatik

Bildnerisches Gestalten

Textiles und Technisches

Gestalten

D

Bewegung und Sport

Musik 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2

Flexible Lektionen 1–2

Verbindliche Schülerlektionen pro Woche 23–24

Konfessioneller

E*

Religionsunterricht*

Schülerlektionen inkl. Religion* 24–25

* Der Religionsunterricht ist kein obligatorischer Bestandteil der Lektionentafel.

Er wird von den Landeskirchen organisiert und finanziert.

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