§ 8 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006
§ 8 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006
a) Unterrichtszeit
1 Im Sinne einer offenen Lektionentafel wird der Unterricht fächerübergreifend in
fünf Blöcken mit entsprechenden Fachbereichen erteilt
Block A Sprachen mit Deutsch (inkl. Schrift/Tastaturschreiben, Medien), Eng-
lisch, Französisch
Block B Mathematik (inkl. Informatik)
Block C Natur, Mensch, Gesellschaft
Block D Gestalten, Bewegung und Sport, Musik
Block E* konfessioneller Religionsunterricht
2 Die wöchentliche Unterrichtzeit für die einzelnen Klassen setzt sich gemäss
nachstehender Lektionentafel zusammen. Eine Lektion dauert 45 Minuten.
3 Für jede Klasse gilt eine verbindliche Lektionenzahl. Eine bis zwei Lektionen
stehen zur flexiblen Nutzung zur Verfügung. Diese können
a) durch die Klassenlehrperson innerhalb der vorgegebenen Zeitspannen den
einzelnen Blöcken fix zugeordnet werden oder
b) auf der Grundlage eines vom Kanton bewilligten Konzepts als klassenüber-
greifendes Zeitgefäss eingesetzt werden.
Block Fachbereiche 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl.
Deutsch
Schrift/Tastaturschreiben 5–6 6–7 6–7 6–7
Medien
A Deutsch
5–6 5–6
Schrift/Tastaturschreiben
Englisch
Französisch
Mathematik
5–7 5–7 5–7 5–7
Informatik
B
Mathematik 5–6 5–6
Natur, Mensch, Gesellschaft 4–5 5–6 5–6 5–6 4–5 4–5
C
Medien und Informatik
Bildnerisches Gestalten
Textiles und Technisches
Gestalten
D
Bewegung und Sport
Musik 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2
Flexible Lektionen 1–2
Verbindliche Schülerlektionen pro Woche 23–24
Konfessioneller
E*
Religionsunterricht*
Schülerlektionen inkl. Religion* 24–25
* Der Religionsunterricht ist kein obligatorischer Bestandteil der Lektionentafel.
Er wird von den Landeskirchen organisiert und finanziert.