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§ 7 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

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§ 7 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

Empfangs- und Entlassungszeit

1 Für die Kindergartenkinder sind Empfangs- und Entlassungszeiten von höchs-

tens 20 Minuten pro Halbtag erlaubt. Diese zählen zur Unterrichtszeit.

2 Der Schulrat entscheidet über die Aufteilung der Empfangs- und Entlassungszeit.

III. Primarschule

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