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§ 6 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 6 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

Unterrichtszeit, Alternieren

1 Die wöchentliche Unterrichtszeit für das Kindergartenkind beträgt im Regelkin-

dergarten 24 Lektionen. Die Unterrichtszeit ist auf höchstens sieben Halbtage zu

verteilen. Es gilt im Weiteren die Blockzeitenregelung gemäss Gesetz.

2 Im ersten Jahr des Zweijahreskindergartens beträgt die wöchentliche Unter-

richtszeit 16 bis 18 Lektionen. Sie ist auf vier bis sechs Halbtage zu verteilen.

3 Der Schulrat entscheidet nach Anhören der Lehrpersonen über das Alternieren.

4 Bei kurzfristigen Schulausfällen hat der Schulträger für den ersten Tag eine Be-

treuung zu organisieren.

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