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§ 2 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 2 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

Jährliche Unterrichtszeit

1 Die jährliche Unterrichtszeit an der öffentlichen Volksschule beträgt 326 bis

334 Schulhalbtage. Falls das Minimum in einem Schuljahr nicht erreicht wird,

sind die fehlenden Halbtage im folgenden Schuljahr nachzuholen.

2 Die Schulferien haben dem vom Erziehungsrat zu erlassenden Rahmenferien-

plan zu entsprechen.

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