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§ 19 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 19 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

Abschlussjahr

1 Das Abschlussjahr der obligatorischen Schulzeit bereitet auf die weitere beruf-

liche oder schulische Laufbahn vor und erfordert erweiterte Möglichkeiten in der

methodisch-didaktischen Gestaltung.

2 Die Wahlfächer und Wahlpflichtfächer können profil- und klassenübergreifend

durchgeführt werden.

3 Im Rahmen der geltenden Lektionentafel können bis 15% der Unterrichtszeit

für den interessenspezifischen Projektunterricht eingesetzt werden. Dieser wird in

der Regel mit einer Abschlussarbeit beendet.

V. Schlussbestimmungen

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