613.111
CH-SZ
§ 17 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006
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§ 17 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006
Verteilung der Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit ist grundsätzlich auf neun Halbtage zu verteilen und um die
Wochenmitte durch einen schulfreien Nachmittag zu unterbrechen. Die tägliche
Maximalbelastung der Schülerinnen und Schüler wird auf neun Lektionen bzw.
mit dem Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt auf zehn Lektionen festgelegt. In be-
gründeten Fällen kann die Abteilung Schulcontrolling Ausnahmen bewilligen.