613.111
CH-SZ
§ 13 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
§ 13 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006
d) Übertritte
1 Nach den zwei Jahren Einführungsklasse, welche als ein Schuljahr zählen, er-
folgt der Übertritt in die zweite Primarklasse.
2 Andere Übertritte können vom Schulrat nach Anhören der Lehrperson und der
Erziehungsberechtigten und in Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften be-
willigt werden.
IV. Sekundarstufe I