Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.111 CH-SZ

§ 13 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

d) Übertritte

1 Nach den zwei Jahren Einführungsklasse, welche als ein Schuljahr zählen, er-

folgt der Übertritt in die zweite Primarklasse.

2 Andere Übertritte können vom Schulrat nach Anhören der Lehrperson und der

Erziehungsberechtigten und in Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften be-

willigt werden.

IV. Sekundarstufe I

← § 12 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006 6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht § 14 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →