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613.111 CH-SZ

§ 1 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 613 Unterricht
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§ 1 Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule, vom 1. Februar 2006

Geltungsbereich

1 Diese Weisungen gelten für alle Schularten der öffentlichen Volksschule mit

Ausnahme der Sonderschule.

2 Sie regeln den Zyklus 1 (1. und 2. Kindergartenjahr, 1. und 2. Primarklasse,

Einführungsklasse), den Zyklus 2 (3. bis 6. Primarklasse) sowie den Zyklus 3

(1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I).

3 Das sonderpädagogische Angebot wird in einem separaten Erlass geregelt.

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