612.211
CH-SZ
§ 2 Weisungen zur Weiterbildung der Volksschullehrpersonen, vom 7. April 2005
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 61 Volksschulen » 612 Lehrkräfte
§ 2 Weisungen zur Weiterbildung der Volksschullehrpersonen, vom 7. April 2005
Zweck
1 Die Lehrerweiterbildung, im folgenden LWB genannt, bietet der Lehrperson
Gelegenheit, anschliessend an die Grundausbildung während der Dauer ihrer
Lehrtätigkeit die berufsbezogene Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz zu vertie-
fen, weiterzuentwickeln und dem Bedarf der Schule sowie den persönlichen
Bedürfnissen anzupassen. Die LWB dient auch der kantonalen, regionalen und
lokalen Schulentwicklung.
2 Sie grenzt sich damit von der Zusatzausbildung ab, welche dazu dient, berufs-
begleitend oder vollzeitlich neue Qualifikationen für neue stufen-, fach- oder
funktionsspezifische Aufgaben in Verbindung mit entsprechenden Ausweisen zu
erwerben.