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Gesetzestext (1 Artikel)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schul-
koordination
(Vom 22. April 1971)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
2 nach Einsicht-
gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung,
nahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkom-
mission,
beschliesst
1. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoor-
dination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt
veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 16-45.
2 GS 3-161.
3 GS 16-46.