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Gesetzestext (1 Artikel)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die
kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
und deren Ausgleich unter den Kantonen
(Vom 14. Dezember 2022)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht
und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen
Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und
deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er ist befugt, den Anhang
der Vereinbarung an die aktuellen Datengrundlagen anzupassen.
3. Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 der Kan-
tonsverfassung. Er wird mit der interkantonalen Vereinbarung im Amtsblatt
veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 24-99.
2 SRSZ 574.400.
3 1. April 2023 (Abl 2023 742).