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§ 2 Ruhetagsgesetz, vom 21. November 2001

5 Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Gesundheit » 54 Öffentliche Ordnung und Sicherheit
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§ 2 Ruhetagsgesetz, vom 21. November 2001

Geltungsbereich

1 Öffentliche Ruhetage sind

1. Sonntage;

2. Hohe Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer

Bettag, Allerheiligen und Weihnachten;

3. Feiertage: Neujahr, Dreikönige, St. Josef, Ostermontag, Pfingstmontag,

Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Maria Empfängnis,

und Stephanstag;

4. die von den Stimmberechtigten bezeichneten Feiertage.

2 Neujahr, St. Josef, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Him-

melfahrt, Allerheiligen und Weihnachten sind im Sinne des Arbeitsgesetzes den

Sonntagen gleichgestellt

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