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5 Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Gesundheit » 52 Polizei

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (1 Artikel)

5 Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Gesundheit » 52 Polizei

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der

Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)

(Vom 15. September 2010)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage

des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates,

beschliesst

1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei-

Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)

vom 6. November 2009 bei.

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt

veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.

1 GS 22-115.

2 SRSZ 100.000.

3 Teilinkraftsetzung (ohne Abschnitt II.) am 30. November 2010 (Abl 2010 2778). Abschnitt II.

ist per 13. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

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