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§ 4 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat), vom 20. Oktober 2010

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§ 4 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat), vom 20. Oktober 2010

1 Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt.

2 Der Beschluss wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und

nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.

3 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

1 GS 22-121.

2 SRSZ 231.110.

3 1. Januar 2011 (Abl 2010 2778).

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