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§ 2 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat), vom 20. Oktober 2010

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§ 2 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat), vom 20. Oktober 2010

Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet einzelrichterlich über die Verlänge-

rung der Löschungsfristen in Fällen erheblicher Wiederholungsgefahr nach

Massgabe von Art. 13 Abs. 1 Bst. b ViCLAS-Konkordat.

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