520.240
CH-SZ
§ 2 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat), vom 20. Oktober 2010
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§ 2 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat), vom 20. Oktober 2010
Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet einzelrichterlich über die Verlänge-
rung der Löschungsfristen in Fällen erheblicher Wiederholungsgefahr nach
Massgabe von Art. 13 Abs. 1 Bst. b ViCLAS-Konkordat.
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