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453.120 CH-SZ

4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 453 Hochwasserschutz

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (1 Artikel)

4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 453 Hochwasserschutz

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das

Linthwerk

(Vom 25. April 2001/11. September 2002)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

2 nach Einsicht in den Bericht des

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,

Regierungsrates,

beschliesst

1. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwi-

schen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth-

3 (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.

werk

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstex-

4 in die Gesetzsamm-

tes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten

lung aufgenommen.

1 Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.

2 SRSZ 100.000.

3 SRSZ 453.120.1.

4 Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten.

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