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Gesetzestext (1 Artikel)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone Uri und
Schwyz über Massnahmen zur Sicherung des Riemenstaldnerbaches und seines
Einzugsgebietes
(Vom 25. April 1991)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
2 nach Einsicht in den Bericht des
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,
Regierungsrates,
beschliesst
1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat vom 13. Februar 1991 der Kantone
Uri und Schwyz über Massnahmen zur Sicherung des Riemenstaldnerbaches
3 bei.
und seines Einzugsgebietes
2. Der Bezirk Schwyz trägt die Hälfte der Kosten, die dem Kanton aus diesem
Konkordat erwachsen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
4. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt
veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 18-116.
2 SRSZ 100.000.
3 GS 18-117.