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4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 452 Wasserrechtskonzessionen

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (1 Artikel)

4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 452 Wasserrechtskonzessionen

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des

Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der

Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau

(Vom 27. Juni 2007)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

auf das Gesuch des Bezirksrates Gersau um Genehmigung der von der Bezirks-

gemeinde Gersau am 11. März 2007 erteilten Wasserrechtsverleihung an die

Camenzind + Co. AG, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches, in

der Gefällsstufe zwischen der Entnahmestelle auf Kote 610 m ü. M. und der

Rückgabestelle in den mittleren Dorfbach auf Kote 485 m ü. M. in Gersau, nach

Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

beschliesst

I.

Die vorliegende Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau wird mit dem in

Ziff. ll aufgeführten Vorbehalt genehmigt.

II.

Vorbehalten bleibt bei Art. 5

Der jährliche Wasserzins richtet sich nach § 39 kant. WRG.

lll.

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der Kon-

zession in die Gesetzsammlung aufgenommen.

1 GS 21-133.

2 Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.

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