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Gesetzestext (1 Artikel)
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des
Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der
Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
(Vom 27. Juni 2007)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
auf das Gesuch des Bezirksrates Gersau um Genehmigung der von der Bezirks-
gemeinde Gersau am 11. März 2007 erteilten Wasserrechtsverleihung an die
Camenzind + Co. AG, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches, in
der Gefällsstufe zwischen der Entnahmestelle auf Kote 610 m ü. M. und der
Rückgabestelle in den mittleren Dorfbach auf Kote 485 m ü. M. in Gersau, nach
Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst
I.
Die vorliegende Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau wird mit dem in
Ziff. ll aufgeführten Vorbehalt genehmigt.
II.
Vorbehalten bleibt bei Art. 5
Der jährliche Wasserzins richtet sich nach § 39 kant. WRG.
lll.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der Kon-
zession in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 21-133.
2 Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.