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Gesetzestext (1 Artikel)
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für
die Nutzung der Wasserkraft an der Muota und Seewern in der Gefällsstufe
zwischen dem Einlauf der Seewern in die Muota beim Langensteg und dem
Beginn des Unterwasserkanals in die Muota von der Holcim AG auf das Elektrizi-
tätswerk Schwyz (EWS)
(Vom 27. Juni 2007)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
auf das Gesuch des Bezirksrates Schwyz vom 26. März 2007 um Genehmigung
der von der Bezirksgemeinde Schwyz am 11. März 2007 beschlossenen Konzes-
sionsübertragung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst
I.
Die Übertragung der Konzession zur Nutzung der Wasserkraft an der Muota und
Seewern in der Gefällsstufe zwischen dem Einlauf der Seewern in die Muota
beim Langensteg und dem Beginn des Unterwasserkanals in die Muota, Abände-
2 von der Holcim AG an das
rung vom Kantonsrat genehmigt am 28. Juni 1960,
Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) wird genehmigt.
II.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung
aufgenommen.
1 GS 21-132.
2 GS 14-395.
3 Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.