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4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 452 Wasserrechtskonzessionen

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (1 Artikel)

4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 452 Wasserrechtskonzessionen

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Ergänzung der

Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des

Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota

(Vom 14. Mai 1962)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

auf das Gesuch des Bezirksrates Schwyz vom 16. November 1961 um die Ge-

nehmigung der von der Bezirksgemeinde Schwyz am 7. Mai 1961 beschlosse-

nen Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizi-

tätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota,

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst

I.

Die vorliegende Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an

die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG wird genehmigt.

II.

Die Bedingungen des Kantonsratsbeschlusses vom 13. März 1952 über die

Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizi-

tätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte an der Muota

gelten sinngemäss auch für diese Genehmigung.

III.

Der Konzessionärin wird die Enteignungsbefugnis nach den Vorschriften des

Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung erteilt.

1 GS 14-605.

2 GS 14-606.

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