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4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 452 Wasserrechtskonzessionen

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (1 Artikel)

4 Planungs- und Baurecht, Strassen, Wege, Gewässer » 45 Öffentliche Gewässer » 452 Wasserrechtskonzessionen

Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung der

­Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie über die Erteilung der Pumpkonzession an die

Schweizerischen Bundesbahnen zur Nutzung der Sihl und ihrer Zuflüsse sowie zur

Entnahme von Wasser aus dem Zürichsee (Etzelwerkkonzession)

(Vom 25. April 2023)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz,

auf das Gesuch der Bezirksräte Einsiedeln und Höfe um Genehmigung der von den

Stimmberechtigten der beiden Bezirke an der Urnenabstimmung vom 27. Novem-

ber 2022 erteilten Wasserrechtsverleihung zur Nutzung der Wasserkraft der Sihl

und ihrer Zuflüsse, sowie auf das Gesuch der Schweizerischen Bundesbahnen

SBB um Erteilung einer Pumpkonzession zur Entnahme von Wasser aus dem Zü-

richsee (Obersee),

beschliesst

1. Die von den Stimmberechtigten der Bezirke Einsiedeln und Höfe an der Ur-

nenabstimmung vom 27. November 2022 der Schweizerischen Bundesbah-

nen SBB AG erteilte Etzelwerkkonzession (Konzessionsentscheid und Konzes-

sionsvertrag) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

2. Der Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG wird die Pumpkonzession für die

Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk gemäss der Konzessionsur-

kunde (Konzessionsvertrag) erteilt.

3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der

Konzession in die Gesetzsammlung aufgenommen.

1 GS 27-16.

2 Rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2023 (Abl. 2023 1994).

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