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400.112 VO CH-SZ

§ 2 Verordnung über die vorläufige Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (VO RPG 2), vom 2. Juni 2026

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§ 2 Verordnung über die vorläufige Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (VO RPG 2), vom 2. Juni 2026

Angaben im eBau

1 Für die Beurteilung der Erreichung der Stabilisierungsziele nach Art. 1 Abs. 2

Bst. b und b RPG sind im Baugesuch auf der elektronischen Plattform eBau

für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen im Umgebungsplan folgende Angaben

nötig

a) neue und zu beseitigende Gebäude gemäss Art. 25a Abs. 1 RPV;

b) neue und zu beseitigende Bodenversiegelungen gemäss Art. 25a Abs. 2 und

3 RPV.

2 Der Umgebungsplan muss die Grundfläche sowie die Materialisierung der Um-

gebungsflächen enthalten.

III. Abbruchprämie

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