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Gesetzestext (1 Artikel)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Verein-
barung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und
St. Gallen
(Vom 15. September 2010)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst
1. Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung betref-
fend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen
bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt
veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 22-117.
2 SRSZ 100.000.
3 Am 1. Januar 2011 (Abl 2010 2779) in Kraft getreten.