280.211
CH-SZ
§ 1 Anwaltsreglement, vom 14. Januar 2003
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§ 1 Anwaltsreglement, vom 14. Januar 2003
Gegenstand
Dieses Reglement regelt
a) die Anforderungen an das Anwaltspraktikum, den Gegenstand und das Ver-
fahren der Anwaltsprüfung,
b) die Anforderungen an die Eignungsprüfung sowie das Gespräch zur Prüfung
der beruflichen Fähigkeiten für Angehörige von Mitgliedstaaten der EU oder
der EFTA, welche sich in das Anwaltsregister des Kantons Schwyz eintragen
lassen wollen,
c) die Gebühren für die Anwaltsprüfung, die Eignungsprüfung und das Gespräch
zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten.
II. Anwaltspraktikum