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§ 1 Anwaltsreglement, vom 14. Januar 2003

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§ 1 Anwaltsreglement, vom 14. Januar 2003

Gegenstand

Dieses Reglement regelt

a) die Anforderungen an das Anwaltspraktikum, den Gegenstand und das Ver-

fahren der Anwaltsprüfung,

b) die Anforderungen an die Eignungsprüfung sowie das Gespräch zur Prüfung

der beruflichen Fähigkeiten für Angehörige von Mitgliedstaaten der EU oder

der EFTA, welche sich in das Anwaltsregister des Kantons Schwyz eintragen

lassen wollen,

c) die Gebühren für die Anwaltsprüfung, die Eignungsprüfung und das Gespräch

zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten.

II. Anwaltspraktikum

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