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2 Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege » 25 Strafvollzug

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (1 Artikel)

2 Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege » 25 Strafvollzug

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nord-

west- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

(Vom 14. Februar 2007)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,

des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordats,

beschliesst

1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest– und

Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai

2006 bei.

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt

veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.

1 GS 21-113.

2 SRSZ 100.000.

3 Inkrafttreten am 1. Januar 2008 (Abl 2007 2190).

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