231.111
VOSTA
CH-SZ
§ 3 Verordnung über die Organisation der Staatsanwaltschaft (VOSta), vom 10. November 2020
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§ 3 Verordnung über die Organisation der Staatsanwaltschaft (VOSta), vom 10. November 2020
Doppelfunktion und Stellvertretung
1 Staatsanwälte können auch als Jugendanwälte gewählt werden. Ebenso können
Jugendanwälte als Staatsanwälte gewählt werden.
2 Die Staatsanwälte untereinander sowie die Jugendanwälte untereinander ver-
treten sich gegenseitig.