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172.220 LSchätzG CH-SZ

§ 2 Gesetz über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe (LSchätzG), vom 21. April 2004

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 2 Gesetz über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe (LSchätzG), vom 21. April 2004

Verhältnis zum Steuergesetz und dessen übrigen Ausführungsbe-

stimmungen

Soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, gelten die allgemeinen Vorschriften

des Steuergesetzes und dessen übrige Ausführungsbestimmungen.

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