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172.200 STG CH-SZ

§ 116 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 116 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

bb) Aufwendungen

1 Als Aufwendungen sind anrechenbar, soweit sie in der massgebenden Besit-

zesdauer angefallen sind

a) Ausgaben, die eine Werterhöhung des Grundstückes bewirkt haben, wie

Kosten für Bauten, Umbauten und Meliorationen;

b) Eigenleistungen, soweit sie als Einkommen oder Ertrag in der Schweiz ver-

steuert worden sind oder werden;

c) Grundeigentümerbeiträge an Bau und Korrektion von Strassen, Kanalisatio-

nen, Bodenverbesserungen, Wasserbau und für ähnliche Werke;

d) Kosten und Abgaben, die unmittelbar mit dem Erwerb und der Veräusserung

des Grundstückes verbunden sind, mit Einschluss von Provisionen an Dritt-

personen, soweit sie üblich sind;

e) Fremdkapitalzinsen, soweit sie als Anlagekosten gelten;

f) die Grundstückgewinnsteuer bei gewerbsmässig mit Liegenschaften han-

delnden juristischen Personen, sofern diese auf deren Berücksichtigung bei

der Gewinnsteuer verzichten;

g) bezahlte Mehrwertabgaben gemäss §§ 36d ff. des Planungs- und Baugeset-

zes vom 14. Mai 1987.

1a Die weiter gehenden, nach interkantonalem Recht zu berücksichtigenden Auf-

wendungen bleiben vorbehalten. Sie können auch von innerkantonalen Liegen-

schaftenhändlern geltend gemacht werden.

2 Aufwendungen, die steuerlich bereits abgezogen worden sind, werden nicht

angerechnet.

3 Leistungen von Drittpersonen, insbesondere Versicherungsleistungen sowie

Beiträge von Gemeinwesen, für welche die veräussernde Person nicht ersatz-

oder rückerstattungspflichtig ist, werden von den Anlagekosten abgerechnet.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

II 2019 22 · sz (§ 116 Abs. 1 Bst. f StG/SZ)
Deductibility of Capital Gains Tax and Federal Direct Tax on Sale of Commercial Real Estate
The court ruled that the real estate gains tax can be deducted from the taxable real estate gain if the taxpayer waives its consideration in the profit tax.