150.211
CH-SZ
§ 3 Regierungsratsbeschluss über den Amtseinweis und die Vereidigung von Bezirks- und Gemeindebehörden, vom 6. Mai 1974
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§ 3 Regierungsratsbeschluss über den Amtseinweis und die Vereidigung von Bezirks- und Gemeindebehörden, vom 6. Mai 1974
Die Eides- oder Gelöbnisformel lautet
«Ich schwöre (gelobe), die mir nach Verfassung, Gesetz, Verordnung und Wei-
sungen der vorgesetzten Behörden obliegenden Pflichten gewissenhaft, ver-
schwiegen und ohne Ansehen der Person zu erfüllen, Geschenke weder mittelbar
noch unmittelbar anzunehmen und alles zu tun, was zum Gemeinwohl gereichen
mag.»
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