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150.211 CH-SZ

§ 3 Regierungsratsbeschluss über den Amtseinweis und die Vereidigung von Bezirks- und Gemeindebehörden, vom 6. Mai 1974

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 15 Bezirke und Gemeinden » 150 Allgemeines
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§ 3 Regierungsratsbeschluss über den Amtseinweis und die Vereidigung von Bezirks- und Gemeindebehörden, vom 6. Mai 1974

Die Eides- oder Gelöbnisformel lautet

«Ich schwöre (gelobe), die mir nach Verfassung, Gesetz, Verordnung und Wei-

sungen der vorgesetzten Behörden obliegenden Pflichten gewissenhaft, ver-

schwiegen und ohne Ansehen der Person zu erfüllen, Geschenke weder mittelbar

noch unmittelbar anzunehmen und alles zu tun, was zum Gemeinwohl gereichen

mag.»

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