§ 17A Verordnung über die Informationstechnologie (IT-Verordnung, ITV), vom 1. September 2015
§ 17A Verordnung über die Informationstechnologie (IT-Verordnung, ITV), vom 1. September 2015
Informationssicherheitsbeauftragte
1 Der KISB nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr
a) er führt und entwickelt das ISMS und erstellt die ISDS-Konzeptvorlage;
b) er berät und unterstützt die zuständigen Organe bei der operativen Umsetzung
der Informationssicherheit;
c) er erstattet dem Finanzdepartement regelmässig Bericht über den Stand der
Informationssicherheit in der kantonalen Verwaltung und informiert es über
bekannte und neue Bedrohungen und über Massnahmen, die dagegen zu er-
greifen sind;
d) er besorgt die fachliche Führung der ISB, erstellt ihr Pflichtenheft und be-
stimmt ihre Aus- und Weiterbildung;
e) er erlässt Richtlinien und Empfehlungen für die Benutzer und schult und
sensibilisiert diese regelmässig im Bereich der Informationssicherheit.
2 Die ISB sind insbesondere für die interne Umsetzung der Vorgaben im Bereich
der Informationssicherheit und des ISMS zuständig.
V. Gebrauch und Missbrauch von Informatikmitteln