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143.113 ITV CH-SZ

§ 17A Verordnung über die Informationstechnologie (IT-Verordnung, ITV), vom 1. September 2015

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 14 Behörden und Verwaltung » 143 Regierungsrat, Verwaltung
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§ 17A Verordnung über die Informationstechnologie (IT-Verordnung, ITV), vom 1. September 2015

Informationssicherheitsbeauftragte

1 Der KISB nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr

a) er führt und entwickelt das ISMS und erstellt die ISDS-Konzeptvorlage;

b) er berät und unterstützt die zuständigen Organe bei der operativen Umsetzung

der Informationssicherheit;

c) er erstattet dem Finanzdepartement regelmässig Bericht über den Stand der

Informationssicherheit in der kantonalen Verwaltung und informiert es über

bekannte und neue Bedrohungen und über Massnahmen, die dagegen zu er-

greifen sind;

d) er besorgt die fachliche Führung der ISB, erstellt ihr Pflichtenheft und be-

stimmt ihre Aus- und Weiterbildung;

e) er erlässt Richtlinien und Empfehlungen für die Benutzer und schult und

sensibilisiert diese regelmässig im Bereich der Informationssicherheit.

2 Die ISB sind insbesondere für die interne Umsetzung der Vorgaben im Bereich

der Informationssicherheit und des ISMS zuständig.

V. Gebrauch und Missbrauch von Informatikmitteln

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