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111.111 EMV CH-SZ

§ 2 Verordnung über das Einwohnermeldewesen (EMV), vom 10. Dezember 2014

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 11 Bürgerrecht, Niederlassung, Aufenthalt » 111 Niederlassung, Aufenthalt
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§ 2 Verordnung über das Einwohnermeldewesen (EMV), vom 10. Dezember 2014

Inhalte des Einwohnerregisters

1. Zwingende Datenerfassung

Zusätzlich zu den Daten gemäss § 6 Abs. 1 EMG hat das Einwohnerregister die

kantonalen Merkmale gemäss Anhang zu enthalten.

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