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941.25 StromVG CH-SO

§ 4 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) - Leistungsaufträge

Netzgebiete und Leistungsaufträge
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§ 4 StromVG · Leistungsaufträge

1. Die Zuteilung der Netzgebiete kann mit Leistungsaufträgen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes verbunden werden, soweit dies zur Durchsetzung der Gesetzgebung über die Stromversorgung erforderlich ist und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Netzbetreibern ausgeschlossen sind.

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