941.22
EnVSO
CH-SO
§ 3 Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO) - Aufgaben des Kantons
Förderungsmassnahmen
§ 3 EnVSO · Aufgaben des Kantons
1. Das Volkswirtschaftsdepartement fördert die Information und Beratung über den sparsamen, zweckmässigen und umweltschonenden Umgang mit der Energie, sowie die Aus- und Weiterbildung in Energiefragen.
2. Es sorgt für die Koordination und Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Kantonen, den Regionen, den Gemeinden, den Fachverbänden und Privaten.