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941.22 EnVSO CH-SO

§ 3 Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO) - Aufgaben des Kantons

Förderungsmassnahmen
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§ 3 EnVSO · Aufgaben des Kantons

1. Das Volkswirtschaftsdepartement fördert die Information und Beratung über den sparsamen, zweckmässigen und umweltschonenden Umgang mit der Energie, sowie die Aus- und Weiterbildung in Energiefragen.

2. Es sorgt für die Koordination und Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Kantonen, den Regionen, den Gemeinden, den Fachverbänden und Privaten.

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