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940.20 CH-SO

§ 9 Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Covid-19-Härtefallgesetz) - Meldung des Steueramtes

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§ 9 Covid-19-Härtefallgesetz · Meldung des Steueramtes

1. Das Steueramt ist berechtigt, dem Volkswirtschaftsdepartement über vermutlich zu Unrecht bezogene Leistungen gemäss diesem Gesetz von sich aus Meldung zu erstatten.

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