940.20
CH-SO
§ 9 Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Covid-19-Härtefallgesetz) - Meldung des Steueramtes
Missbrauchskontrolle
§ 9 Covid-19-Härtefallgesetz · Meldung des Steueramtes
1. Das Steueramt ist berechtigt, dem Volkswirtschaftsdepartement über vermutlich zu Unrecht bezogene Leistungen gemäss diesem Gesetz von sich aus Meldung zu erstatten.